Übersicht der Führerschein­klassen

Führerscheinklasse B

(ab 18 Jahren, oder in begleitendem Fahren ab 17 Jahre)

B - Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen steuern, bis zu 8 Personen. Sofern das Auto genug Sitzplätze hat, darfst du bis zu acht Personen mitnehmen. Anhänger bis zu 750kg, sofern die 3,5 Tonnen Gesamtmasse nicht überschritten werden.

BE - Führerscheinklasse BE ist die Erweiterung des B auf Fahren mit Anhänger. Mit ihr darf man zusätzlich zu einem Zugfahrzeug der Klasse B einen Anhänger ziehen, der ebenfalls bis zu 3,5 Tonnen wiegen darf.

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt). Außerdem - nur in Deutschland - dreirädrige Kraftfahrzeuge (mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist).

Führerscheinklasse B17

(ab 18 Jahren, oder in begleitendem Fahren ab 17 Jahre)

Bereits sechs Monate vor dem 17. Geburtstag kann mit dem Führerschein begonnen werden. Einzige Voraussetzung ist eine Begleitperson, die schon vor den Start bekannt sein muss. Für Begleitpersonen gelten drei Voraussetzungen: Mindestalter 30 Jahre, mindestens fünf Jahre Führerscheinbesitz, maximal ein Punkt in Flensburg. Die theoretische Prüfung kann man frühestens drei Monate vor deinem 17. Geburtstag ablegen. Die Praxisprüfung ist dann einen Monat vor deinem Geburtstag möglich. Danach darf bis zu dem 18. Geburtstag ausschließlich mit Begleitung fahren werden.

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt). Außerdem - nur in Deutschland - dreirädrige Kraftfahrzeuge (mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist).

Führerscheinklasse AM

Mindestalter: 15 Jahre für Mofa-Prüfbescheinigung (maximal 25 km/h), 16 Jahre für Klasse AM

Die Klasse AM beinhaltet leichte Zweiräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einer maximalen Nutzleistung von 4 kW. Es handelt sich also um die klassischen Mofas oder Mopeds.

• Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³oder einer anderen Antriebsform.
• Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
• Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.

Führerscheinklasse A

A - Die Klasse A beinhaltet alle Zwei- und Dreiräder. Wenn man bereits zwei Jahre lang im Besitz der Klasse A2 ist, entfällt die praktische Ausbildung. Hier muss auch der Fahrlehrer vorher zustimmen.

A1 - Motorräder bis 125 cm3 darfst du mit dieser Klasse steuern. Bei der Motorleistung sind höchstens 11 kW erlaubt. Dreirädrige Trikes dürfen maximal 15 kW leisten. Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/ kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.

A2 - Motorräder bis zu 35 kW hier ist die Besonderheit wenn man den den Führerschein A1 bereits länger als zwei Jahre lang besitzt, kann man ohne spezielle Ausbildung zur praktischen Prüfung antreten. Mit der Zustimmung des Fahrlehrers.

Mindestalter:
• 24 Jahre
• 20 Jahre, wenn Klasse A2 bereits mindestens 2 Jahre lang vorhanden ist
• 21 Jahre für Kraftfahrzeuge mit mehr als drei Rädern und mehr als 15 kW Leistung

Führerscheinklasse C

Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre bei fertiger Ausbildung zum Berufskraftfahrer

C - Die Klasse C umfasst alle Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht und maximal 9 Sitzplätzen. Anhänger sind auch hier auf maximal 750 kg begrenzt. Ausnahmen: Fahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D.

C1 - Wenn man mit mehr als 3,5 jedoch weniger als 7,5 Tonnen unterwegs sein möchte, ist die Klasse C1 richtig. Für Passagiere und Anhänger gelten dieselben Grenzen, wie in Klasse C.

CE - Sobald ein Zugfahrzeug der Klasse C und ein Anhänger mit mehr als 750 kg Maximalgewicht zusammenkommen, ist es ein Fall für die Klasse CE.

C1E - Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger über 750 kg oder der Klasse B und einem Anhänger über 3.500 kg, soweit die zulässige Gesamtmasse der Kombination jeweils 12.000 kg nicht übersteigt.

Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf es mit der Klasse C – unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze – nicht mehr gefahren werden.

Führerscheinklasse D

Mindestalter: 24 Jahre, 20 Jahre bei fertiger Ausbildung zum Berufskraftfahrer

D - Die Klasse D ermöglicht es in einem großen Bus, mehr als acht Personen mitzunehmen. Auch ein Anhänger mit maximal 750 kg ist erlaubt.

DE - Bus der Klasse D und ein schwerer Anhänger mit mehr als 750 kg.